was sind Abzeichenkurse?
Das Westernreitabzeichen IV bis I sind Leistungsabzeichen im Westernreitsport. Während dieser Kurse wird neben einer Menge an Theorie, viel praktisch geritten und geübt, aber das “Grundhandwerkszeug” muss jeder Teilnehmer mitbringen. Abzeichenkurse sind nicht als Einsteigerkurse ausgelegt.
Ein von mir organisierter Kurs hat das Ziel, jeden Teilnehmer auf diese Prüfung bestmöglich vorzubereiten. Jeder Teilnehmer muss vor dem Kurs grundsätzlich so weit sein, ein Prüfungspattern (Westernhorsemanship als auch Trail) reiten zu können. Für Teilnehmer, die bisher noch nicht bei mir im Unterricht waren, biete ich an vorab eine Reitstunde zur Sichtung durchzuführen.
Nachweise und Urkunden
PFs U | PFs R | WRA IV | WRA III | WRA II | LA V | TA | Berittführer | |
PFs U | X | X | X | X | X | X | X | |
WRA IV | X | |||||||
WRA II | X | |||||||
LA V | X | |||||||
erw. pol. Führungszeugnis | X | X | ||||||
Nachweis Erste Hilfe | X | X | ||||||
Mitgliedschaft EWU | (X) | X | X | X | X (X) | X | (X) |
X: wird benötigt, (X) Mitgliedschaft in der FN
Für Kombikurse (beispielsweise PFs U und WRA IV) muss die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang vor der Prüfung zum Westernreitabzeichen bestanden werden. Das kann am selben Tag als eine kombinierte Prüfung durchgeführt werden.
Die Nachweise können vorab per Mail an mich gesendet werden. Diese werden den Richtern vorab zur Prüfung vorgelegt. Zur Prüfung können die Richter die Vorlage der Originalurkunde verlangen. Daher sollten die entsprechenden Nachweise zum Prüfungstag mitgebracht werden. Ist die Originalurkunde nicht mehr vorhanden, kann der Teilnehmer eine erneute Ausstellung bei der EWU bzw. FN (je nachdem, in welchem Verband die Prüfung abgelegt wurde) durch den Teilnehmer beantragt werden.
Alle Voraussetzungen richten sich nach den Vorgaben der APO in der aktuellen Fassung (siehe APO §4500ff).
Lehrgangsentgeld und weitere Kosten
Das Lehrgangsentgeld teilt sich in zwei Komponenten auf: das eigentliche Entgelt für den Kurs sowie die Prüfungs- und Richtergebühren. Das Kursentgeld ist fix und auf der Anmeldung benannt. Es enthält die Kursanmeldung, Lehrgangsmaterial sowie die Lehreinheiten (Theorie und Praxis). Die Richter- und Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung der EWU bzw. FN und teilt sich auf alle Teilnehmer auf. Sie enthält einerseits die an die EWU/FN zu entrichtenden Gebühren für Prüfung, Urkunden und ggf. Anstecknadeln, und andererseits die Entgelder für die Richter und deren Kilometeraufwendungen. Somit variiert die Höhe der Gebühr je Teilnehmer nach Teilnehmeranzahl im Kurs sowie der Anzahl der Prüfungen des jeweiligen Teilnehmers. Die exakte Höhe der Prüfungs- und Richtergebühren ist somit erst zu Beginn des Kurses berechenbar. Das Lehrgangsentgeld ist vor, spätestens zu Beginn des Kurses an den Lehrgangsleiter zu entrichten. Tritt ein Teilnehmer von seiner Anmeldung zurück, ist das Lehrgangsentgeld je nach Zeitpunkt des Rücktritts ggf. teilweise fällig. Kann der zurückgetretene Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen, entfällt die Teilgebühr für den zurückgetretenen Teilnehmer. Die Gebührenordnung der EWU kann unter „Downloads“ auf der Seite www.westernreiter.com eingesehen werden.
Organisation
Die APO-Kurse sind in der Regel als Wochenendkurse geplant. Für Trainerassistenten können ggf. zusätzliche Lehreinheiten an den Abenden vor, bzw. neben dem APO-Kurs stattfinden, sofern die Teilnehmeranzahl eine direkte Integration in den Wochenendlehrgang erschwert oder verhindert.
Grundsätzlich gilt während des Kurses, dass alle Teilnehmer unter 18 Jahren bei allen Praxiseinheiten einen Helm tragen müssen. Dies hat in erster Linie Sicherheitsgründe, andererseits ist dies aus Versicherungsgründen unerlässlich. Ein Teilnehmer unter 18 Jahren ohne Helm kann vom Lehrgangsleiter vom Praxisteil für die Zeit ohne Helm ausgeschlossen werden.
Der Ablauf des Kurses ist in der Form organisiert, dass der stallinterne Trainingsbetrieb möglichst wenig gestört wird. Die Praxiseinheiten sind daher in der Regel in den Vormittagsstunden geplant, um den Regelbetrieb des Stalls am Nachmittag möglichst nicht zu stören. Nachmittags finden dann die Theorieeinheiten statt. Alle Lehreinheiten sind als Präsenzveranstaltungen geplant. Kann ein Teilnehmer einen Teil des Lehrgangs nicht Vorort wahrnehmen (beispielsweise aufgrund von Krankheit) ist dies dem Lehrgangsleiter mitzuteilen, damit eine Möglichkeit gefunden werden kann, um eine (hoffentlich erfolgreiche) Prüfung weiterhin zu ermöglichen. Sofern mehr als 20% des Theorie- und Praxisunterrichts nicht in Präsenz wahrgenommen wird, ist eine Teilnahme an der Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich. Eine ggf. mögliche Ausnahme obliegt der Entscheidung des Kursleiters.
Besonderheiten für Trainerassistenten und Berittführer
Eine besondere Rolle in der Ausbildung sind die Lehrgänge zum Trainerassistenten im Westernreitsport sowie des Berittführers. Beiden obliegt im Anschluss an die Prüfung besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Reiter und Einsteiger. Daher bedarf es auch bei der Ausbildung einer besonderen und erweiterten Ausbildung.
Prüflinge zum Trainerassistenten sowie zum Berittführer sollten vor der Prüfung den Ehren- und Verhaltenskodex des DOSB lesen und sich damit einverstanden erkären. Zudem müssen die Anwärter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie den Nachweis der die Teilnahme an einem Ersthelferlehrgang nachweisen. Das Führungszeugnis kann bei dem für den Anwärter zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Einen hierfür notwendigen Bedarfsnachweis wird vom Lehrgangsleiter zur Verfügung gestellt. Der Lehrgang für den Ersthelfernachweis ist vom Anwärter selbst zu organisieren. In der Regel werden derartige Lehrgänge vom Deutschen Roten Kreuz oder in Krankenhäusern angeboten. Diese Nachweise müssen spätestens zur Prüfungen vorgelegt werden. Für den Trainerassistenten ist zusätzlich das Longierabzeichen IV erforderlich, da in der Regel die ersten Reitstunden mit einem jungen Reiter an der Longe durchgeführt werden.
Mit der Neuordnung der APO ist die Ausbildung zum Trainerassistenten in die Gruppe der Trainerausbildungen eingegliedert worden. Daher ist eine Kombination von Abzeichen (WRA IV) und dem Trainerassistenten nicht mehr zugelassen. Einzig die Kombination mit dem Longierabzeichen V ist noch möglich. Die Prüfung zum Trainerassistenten und zum Berittführer muss daher getrennt von den sonstigen Prüfungen stattfinden, kann jedoch am selben Tag und am selben Ort stattfinden, sofern die Anwärter nicht an den sonstigen Abzeichenprüfungen parallel teilnehmen.
Generalprobe und Prüfung
Der Prüfungstag soll für alle Teilnehmer möglichst entspannt und vorbereitet ablaufen. Daher ist der Tag vor der Prüfung (in der Regel der Samstag vor der Prüfung) als „Tag der Generalprobe“ geplant. An diesem Tag soll der Ablauf möglichst in der Reihenfolge der eigentlichen Prüfung geprobt werden. Alle Pferde sollen zur Generalprobe mit dem Equipment vorgestellt werden, mit dem auch zur Prüfung gestartet werden soll. Am Tag der Prüfung starten alle Teilnehmer in „turnierfähiger“ Ausstattung:
- geputzte Pferde
- Sauberes, ordnungsgemäßes Equipment
- Schwarze Jeans
- Hemd / Bluse
- Helm / Hut (alle unter 18 Jahren mit Helm, alle über 18 entweder Hut oder Helm)
- Boots, ggf. mit Sporen
Nach der Generalprobe entscheidet der Lehrgangsleiter über die endgültige Zulassung zur Prüfung zum jeweiligen Abzeichen. Die Entscheidung wird dem Teilnehmer nach der Generalprobe mitgeteilt.