Mit der aktuellen Überarbeitung der APO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) hat sich die Struktur der Reitabzeichen verändert. Wesentlich ist, dass der ehemalige Basispass durch den “Pferdeführerschein Umgang” ersetzt und die vorherigen Motivationsabzeichen zu den (Western-)Reitabzeichen 10-6 wurden. Zudem ist der Trainerassistent in die Gruppe der Ausbilder-Ausbildungen aufgenommen und erweitert worden.
Der “Pferdeführerschein Umgang” bildet das Fundament der Abzeichenausbildung. Mit ihm sollen die Grundkenntnisse im Umgang mit Pferden vermittelt und erlernt werden. Zielgruppe ist einerseits der Reiter an sich, aber auch für “begleitenden Interessierten”, wie Mama und Papa, ist er durchaus sinnvoll.
Das Reitabzeichen V hat eine gesonderte Rolle, da es eine gerittene Prüfung ist, die gemeinsam mit einem Hund absolviert wird. Diese Horse-And-Dog-Prüfung kann als Trail-Aufgabe oder als Geländeversion durchgeführt werden.
Die Reitabzeichen WRA IV, WRA III und WRA II stellen Leistungsabzeichen dar. Sie sind einerseits die Möglichkeit, die eigene reiterliche Leistung durch einen Richter beurteilen zu lassen, andererseits auch Eintrittskarten in höhere Turnierklassen oder die Ausbilderkarriere.
Das Reitbazeichen der Klasse I (Gold) kann nicht durch eine Prüfung erritten werden, sondern ausschließlich durch Turniererfolge oder andere besondere Leistungen im Reitsport.