Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung zum Westernreitabzeichen 3 müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft in der EWU
  • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder alternativ der Westernreitabzeichen 10 und 9, bzw. der Reitabzeichen 6 und 7
  • mindestens 4 Wochen im Besitz des Westernreitabzeichens 4 (Ausnahme: Reiter der LK3 oder höher können sich das WRA4 aufgrund ihrer Turniererfolge anrechnen lassen. Dies muss bei der Geschäftsstelle der EWU angefragt werden)
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • zugelassene Pferde: Stuten, Wallache und Hengste, die den Anforderungen der jeweiligen Klasse entsprechen. Hengste dürfen von Jugendlichen und Erwachsenen gem. der Bestimmungen aus dem EWU-Regelbuch vorgestellt werden
  • Ausrüstung gemäß Regelbuch der EWU, wobei auch Seniorpferde im Snaffle-Bit oder Hackamore vorgestellt werden dürfen

Lehrgangs- und Prüfungsinhalt

Die Prüfung zum Westernreitabzeichen besteht aus drei Teilprüfungen, die an einem Tag zu absolvieren sind. Dies sind

  • praktisches Reiten
    • Horsemanship
    • Trail
    • Gelände
  • Theorie (schriftlich)
  • Theorie (mündlich)

Für die gerittenen Prüfungen Horsemanship und Trail sind Pattern aus dem gültigen Prüfungspatternkatalog der EWU vorgesehen. Welches Pattern in der Prüfung geritten wird, bestimmen wir gemeinsam während des Kurses. Die schriftliche Theorie besteht aus 20 Fragen, die vom jeweiligen Richter zusammengestellt und mittels des vorgegebenen Notenschlüssels bewertet werden. Für die mündliche Theorie werden folgende Themen tiefer betrachtet:

  • Reitlehre
  • Ausrüstung
  • EWU-Regelbuch
  • ethische Grundsätze
  • Pferdekunde
  • Tierschutz
  • Sicherheit
  • Unfallverhütung

Bestanden wird die Prüfung, wenn

  • Horsemanship mindestens die Note ausreichend (4)
  • keine Prüfung mit ungenügend (6)
  • keine zwei Prüfungsteile mit mangelhaft (5)

bewertet wurden.

Kombinationsmöglichkeiten