Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung zum Westernreitabzeichen 2 müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft in der EWU
  • mindestens ein Jahr im Besitz des Westernreitabzeichens 3
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • zugelassene Pferde sind 4-jährige und ältere Stuten, Wallache und Hengste, die den Ansprüchen der Leistungsklasse entsprechen, mit Ausnahme der Superhorse. Für die Superhorse muss das Pferd mindestens 7 Jahre alt sein
  • Als Ausrüstung ist Snaffle-Bit, Bit, Hackamore gemäß Regelbuch der EWU erlaubt

Lehrgangs- und Prüfungsinhalt

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die beide an einem Tag zu absolvieren sind:

  • praktisches Reiten
  • umfassende Theoriekenntnisse

In der Teilprüfung “praktisches Reiten” muss eine Horsemanship-Aufgabe sowie zwei Wahlaufgaben aus den Bereichen

  • Reining
  • Superhorse
  • Western Riding
  • Trail oder Ranch Riding

geritten gemäß Pattern aus dem Prüfungspatternkatalog der EWU werden. In der Theorie-Prüfung werden folgende Bereiche geprüft:

  • umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
  • vertieftes Regelbuchwissen

Um die Prüfung zu bestehen, müssen alle Teilprüfungen mit mindestens der Note ausreichend (4) bestanden werden.