Westernreitabzeichen IV
Das WRA 4 ist das erste Leistungsabzeichen im Westernreitsport.
Voraussetzungen
Für die Prüfung zum Westernreitabzeichen 4 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen
- Besitz des Pferdeführerscheins Umgang, alternativ der Westernreitabzeichen 10 und 9, oder der Reitabzeichen 7 und 6
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- zugelassene Pferde sind 4-jährige und ältere Stuten und Wallache, Hengste sind nicht erlaubt
- erlaubte Ausrüstung laut EWU-Regelbuch, wobei auch Seniorpferde im Snaffle-Bit oder Hackamore vorgestellt werden dürfen
- Mitgliedschaft in der EWU
Der Pferdeführerschein Umgang kann zusammen mit dem Abzeichen geprüft werden. Ein offizielles Mindestalter für den Reiter gibt es nicht.
Lehrgangs- und Prüfungsinhalt
Die Prüfung zum Westernreitabzeichen 4 umfasst vier Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Diese sind
- Teilprüfung Horsemanship
- Teilprüfung Trail
- Teilprüfung Gruppenritt
- Theorie
- erweitertes Wissen zum Pferdeführerschein Umgang
- Ausrüstung (Sattel, Trensen, Gebisse, etc.)
- Grundlagen der Westernreitlehre
- Pferdekunde
- ethische Grundsätze und Tierschutz
- Sicherheit und Unfallverhütung
Für die Teilprüfung Horsemanship und Trail sind Pattern gemäß des Patternkataloges der EWU zu reiten. Welches der zur Auswahl stehenden Pattern in der Prüfung verwendet wird, legen wir gemeinsam im Kurs fest.
Um die Prüfung zu bestehen, muss folgendes erreicht werden:
- in der Horsemanship mindestens die Note ausreichend (4)
- keine der Prüfungen mit der Note ungenügend (6)
- weniger als Prüfungen mit der Note mangelhaft (5)
Kombinationsmöglichkeiten
- Pferdeführerschein Umgang
- Longierabzeichen 5
- Pferdeführerschein Reiten