Voraussetzungen

für die Prüfung zum Longierabzeichen 5 müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Mitgliedschaft in der FN oder einem angegliederten Verband (bspw. EWU)
  • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder alternativ der Westernreitabzeichen 10 und 9, oder der Reitabzeichen 7 und 6
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • zugelassene Pferde sind 5-jährige und ältere Pferde, die den Ansprüchen der Leistungsklasse entsprechen

Lehrgangs- und Prüfungsinhalt

Die Prüfung zum Longierabzeichen 5 besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind:

  • Longieren
  • Stationsprüfung

Beim Longieren wird folgendes bewertet:

  • Sicherheit im Umgang mit der Longe und der Peitsche
  • Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
  • Sicherheit beim Handwechsel
  • Anwendung der Ausbildungsskala beim Longieren
  • Erkennen weiterer Ansatz- und Anhaltspunkte für weitere Longenarbeit

In den Stationsprüfungen werden folgende Inhalte geprüft

  • Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren
  • Kenntnisse der sinchlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
  • Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen, systematische Desensibilisierung

Im Kurs gehen wir auf die praktische Longenarbeit, die verschiedenen Ausbinder und Zielsetzungen beim Longieren ein.

Kombinationsmöglichkeiten