Longierabzeichen 5
Das Longierabzeichen 5 ist eine Prüfung der FN und wird auch durch einen FN-Richter abgenommen. Das Abzeichen ist eine Voraussetzung für den Trainerassistenten im Westernreitsport.
Voraussetzungen
für die Prüfung zum Longierabzeichen 5 müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Mitgliedschaft in der FN oder einem angegliederten Verband (bspw. EWU)
- Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder alternativ der Westernreitabzeichen 10 und 9, oder der Reitabzeichen 7 und 6
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- zugelassene Pferde sind 5-jährige und ältere Pferde, die den Ansprüchen der Leistungsklasse entsprechen
Lehrgangs- und Prüfungsinhalt
Die Prüfung zum Longierabzeichen 5 besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind:
- Longieren
- Stationsprüfung
Beim Longieren wird folgendes bewertet:
- Sicherheit im Umgang mit der Longe und der Peitsche
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Anwendung der Ausbildungsskala beim Longieren
- Erkennen weiterer Ansatz- und Anhaltspunkte für weitere Longenarbeit
In den Stationsprüfungen werden folgende Inhalte geprüft
- Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren
- Kenntnisse der sinchlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen, systematische Desensibilisierung
Im Kurs gehen wir auf die praktische Longenarbeit, die verschiedenen Ausbinder und Zielsetzungen beim Longieren ein.
Kombinationsmöglichkeiten
- Pferdeführerschein Umgang
- Trainerassistent im Westernreitsport
- Pferdeführerschein Reiten
- Westernreitabzeichen 4
- Westernreitabzeichen 3